Schutzkonzept

Schutzkonzept der Stadtsing-und Musikschule Kolbermoor 

 

Das Bundeskinderschutzgesetz vom 1.1.2012 regelt den umfassenden aktiven Kinderschutz in Deutschland. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention.

Das Schutzkonzept der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor lehnt sich an §8a SGB VIII an und ist neben dem Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach §72a SGB VIII eine wichtige Säule, um dem Schutzbedürfnis der Kinder und Jugendlichen in der Stadtsing-und Musikschule Kolbermoor gerecht zu werden.

Grundsätzliche Gedanken:

Für die Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor hat das Wohl der Schülerinnen und Schüler höchste Priorität. Die Lehrkräfte schaffen durch einen respektvollen und achtsamen Umgang eine positive Atmosphäre. Eine professionelle Klarheit über die eigene Rolle als Lehrkraft und verlässliche Regeln sorgen für einen vertrauensvollen Umgang.

Beim Unterricht an der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor werden neben theoretischen und interpretatorischen Inhalten besonders auch körperliche Fähigkeiten vermittelt. Beim Erlernen eines Instrumentes oder des Singens spielen kleinste Unterschiede in der Motorik und Haltung eine wichtige Rolle. Diese können nicht nur durch verbale Vermittlung gelehrt werden, sondern bedingen in manchen Fällen auch eine Korrektur, bei der Körperkontakt sinnvoll sein kann.

Für die Lehrkräfte der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor steht ein respektvoller und achtsamer Umgang mit den Schülerinnen und Schülern im Zentrum der Unterrichtstätigkeit. Körperkontakte sollen nur bei pädagogischer Notwendigkeit und mit großer Sensibilität erfolgen. Schülerinnen und Schüler werden vor Körperkontakten gefragt und müssen die Möglichkeit haben, diese auch abzulehnen. Die Lehrkräfte sind angehalten, ihr Vorgehen mit den Schülerinnen und Schülern abzusprechen. So sollen Missverständnisse und empfundene Grenzverstöße verhindert werden.

Durch eine wertschätzende Sprache und ein angemessenes Verhalten werden die Grenzen der Schülerinnen und Schüler respektiert. Die Lehrkräfte können im Gegenzug die Einhaltung ihrer eigenen Grenzen durch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern erwarten.

Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen dadurch, dass sie nicht zufällig oder aus Versehen passieren und nicht das Resultat einer fachlichen und/oder persönlichen Unzulänglichkeit sind. 

Sie geschehen bewusst und absichtlich. Kennzeichnend ist das Hinwegsetzen über Gesetze, gesellschaftliche und kulturelle Normen, Regelungen der Schule und den Widerstand der Betroffenen. Sie sind Ausdruck einer respektlosen und grenzüberschreitenden Haltung den Schüler*innen gegenüber.

Das Spektrum sexueller Belästigung und Gewalt umfasst:

  • anzügliche Äußerungen und sexuell herabwürdigenden Sprachgebrauch
  • Abfällige, sexistische Kommentare zu äußeren Erscheinung, Person, Verhalten und lntimleben
  • Verbales, schriftliches oder bildliches Präsentieren obszöner, pornographischer und sexuell herabwürdigende Inhalte und Darstellungen
  • Unerwünschte, intime Berührungen
  • Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
  • Unerwünschte und unangemessene Annäherungsversuche über E-Mails, SMS, soziale Netzwerke etc.

 

Prävention:

Alle Lehrkräfte der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor müssen vor Aufnahme ihrer Unterrichtstätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und werden mit unserem Schutzkonzept vertraut gemacht.

Was ist uns wichtig:

  • Die Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor ist für uns ein Ort, an dem Menschen unterstützt, gefördert und in der Entfaltung ihrer Potenziale bestärkt und nicht verunsichert, beschämt oder klein gemacht werden.
  • Wir sind uns unserer Rolle und Vorbildfunktion in den verschiedenen Situationen bewusst: als Lehrkraft im Unterricht, als Aufsichtsperson bei Veranstaltungen, bei privaten Kontakten mit Schüler*innen und deren Eltern.
  • Auch als Lehrkraft dürfen wir Grenzen setzen und entscheiden, wie nah wir den Kontakt zu unseren Schüler*innen und deren Eltern zulassen wollen.
  • Unser Handeln ist geleitet durch einen achtsamen Umgang miteinander sowie einen offenen und aufmerksamen Blick für die Interessen und Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen.
  • Wir verhalten uns kultursensibel und begegnen mit Respekt den Werten und Gepflogenheiten anderer Kulturkreise.
  • Unsere Sprache ist respektvoll und der Rolle des Lehrenden und der Unterrichtssituation angemessen.
  • Auch unsere Kleidung entspricht unserer Rolle des Lehrenden.
  • Berührungen können im Musikschulunterricht hilfreich sein, um körperliche Aspekte wie z.B. Haltung und Atmung des Musizierens zu vermitteln oder zu verdeutlichen. Der didaktische Nutzen solcher Berührungen muss für unsere Schüler*innen stets eindeutig erkennbar sein und oder entsprechend erläutert werden.
  • Im Falle von notwendig erscheinenden Berührungen müssen wir vorab das Einverständnis der Schüler*innen sicherstellen und auf kleinste Anzeichen von Widerstand reagieren. Diese von den Kindern und Jugendlichen gesetzten Grenzen sind von uns zu respektieren. Es ist dann unsere Aufgabe, andere Möglichkeiten zur Vermittlung der Unterrichtsinhalte zu finden.

 

 

Sensibilisierung der Lehrkräfte in Bezug auf das Verhalten der Schüler*innen untereinander:

Immer wieder kann man beobachten, dass Schüler*innen sich auch Gleichaltrigen gegenüber respektlos verhalten, andere ausschließen oder ignorieren, schlecht übereinander reden. Gerade durch das Nutzen vielfältiger sozialer Netzwerke werden persönliche Informationen häufig unbedacht weitergegeben, es entstehen Gerüchte, die auch Mobbing zur Folge haben. Deshalb sind wir sensibel für das Verhalten unserer Schüler*innen untereinander, um für gemeinsames Musizieren gute Grundvoraussetzungen und Vertrauen zu schaffen.

  • Gehen die Schüler*innen respektvoll miteinander um? Im Verhalten untereinander; in direkter Kommunikation und sozialen Netzwerken?
  • Mobbing innerhalb der Schülerschaft darf nicht geduldet werden.
  • Der Umgang mit Daten, Foto- und Filmaufnahmen muss datenschutzkonform gehandhabt werden, Veröffentlichungen bedürfen stets der Zustimmung der Betroffenen.


Bei Fehlverhalten ist die Lehrkraft angehalten einzuschreiten und dieses zu unterbinden. Nach angemessener Entschuldigung sollte gemeinsam mit den betroffenen Schüler*innen nach geeigneten Formen in Umgang und Kommunikation gesucht werden. Fehlverhalten von Schüler*innen kann zum Ausschluss aus Ensembles oder der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor führen.

Intervention:

Eltern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor  nehmen Indizien wahr, die einen vagen Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohl in der Musikschule begründen (z.B. verändertes Verhalten bei den eigenen Kindern, Auffälligkeiten bei Kolleginnen und Kollegen):

  • Kontaktaufnahme mit der Schulleitung oder Ansprechpartner Markus Lohmeier in der Musikschule:                                   In einem Gespräch ist zu klären, in welcher Form eine Grenzverletzung wahrgenommen wurde. Wie ist die Faktenlage? Welche weiteren Schritte können unternommen werden, um eine bessere Einschätzung der Situation zu erreichen? Lehrkräfte können auf Wunsch die Personalvertretung begleitend hinzuziehen.
  • Das Gespräch ist absolut vertraulich. Sollte sich der Verdacht als unbegründet erweisen, werden keine weiteren Schritte unternommen. Die Vertraulichkeit bleibt gewahrt. Sollte sich der Verdacht erhärten, tritt die Vorgehensweise für einen erhärteten Verdacht in Kraft.

Schülerinnen und Schüler, Eltern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschule haben einen erhärteten Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung in der Musikschule:

  • Kontaktaufnahme mit der Schulleitung, der weiteren internen Ansprechperson Markus Lohmeier oder den zuständigen Stellen der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle Rosenheim: In einem Gespräch ist zu klären, in welcher Form eine Grenzverletzung wahrgenommen wurde.
  • Wie ist die Faktenlage? Welche weiteren Schritte können unternommen werden, um eine bessere Einschätzung der Situation zu erreichen? Das Gespräch wird protokolliert. Lehrkräfte können auf Wunsch die Personalvertretung begleitend hinzuziehen.
  • Die weiteren Schritte werden mit den zuständigen Stellen der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle Rosenheim abgestimmt.
  • Gespräch mit der beschuldigten Lehrkraft zu den erhobenen Verdächtigungen. Auf Wunsch der Lehrkraft kann die Personalvertretung begleitend hinzugezogen werden.

• Gespräch mit der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler sowie den Erziehungs- berechtigten. Bei nicht Entkräftung des Verdachtes werden, falls notwendig, weitere Informationen eingeholt.

• Der Opferschutz steht im Vordergrund. Jedweder Einfluss der beschuldigten Lehrkraft auf betroffene Schülerinnen und Schüler wird unterbunden.

• Die weiteren Konsequenzen werden mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung abgesprochen und umgesetzt.

• Sollte sich ein öffentlich gemachter Verdacht als falsche Anschuldigung erweisen, wird die Musikschule die Wiederherstellung des Rufes der Lehrkraft betreiben.

Bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Musikschule (z.B. Familienumfeld):

• Kontaktaufnahme mit der Schulleitung oder Ansprechpartner Markus Lohmeier in der Musikschule: Was ist beobachtet worden? Wie ist die Faktenlage? Welche weiteren Schritte können unternommen werden, um eine bessere Einschätzung der Situation zu erreichen?

• Das Gespräch ist absolut vertraulich. Sollte sich der Verdacht als unbegründet erweisen, werden keine weiteren Schritte unternommen. Die Vertraulichkeit bleibt gewahrt.

  • Sollte sich der Verdacht erhärten, werden die weiteren Schritte mit den zuständigen Stellen der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle Rosenheim abgestimmt.


Handlungsweisend ist immer das Kindeswohl. In Fällen, in denen Lehrkräfte beschuldigt werden, ist es Aufgabe der Schulleitung entsprechend dieser Richtlinien durch Aufklärung und klare Positionierung zu intervenieren. Im Falle einer ungerechtfertigten Beschuldigung ist es ebenfalls Aufgabe der Schulleitung, die Lehrkraft ohne Einschränkungen zu rehabilitieren.

 

Das Leitungsteam (Günther Obermeier, Martin Kreidt, Eva Lammich) der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor sowie Herr Lohmeier sind direkte Ansprechpersonen für das Thema. Das Thema wird regelmäßig aufgegriffen und über die Aktualisierungen der Präventionskonzepte sowie die mögliche Durchführung von Maßnahmen (Fortbildungen, der Sensibilisierungen, aktuelle Informationen) beraten, um die Thematik im Bewusstsein der Mitarbeiter/innen präsent zu halten.

Fazit:

Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor - „ein geschützter Ort für Kinder und Jugendliche" will sicherstellen, dass die Musikschule stets ein Ort ist, in dem Kinder und Jugendliche vor Übergriffen durch psychische, körperliche und verbaler Gewalt geschützt sind.

Ansprechpartner:

Günther Obermeier: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 08031 95776

Martin Kreidt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 08031 95776

Eva Lammich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 08031 95776

Markus Lohmeier: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 08031 95776

Caritas-Zentrum Rosenheim Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 08031 203740 oder www.bke-jugendberatung.de

 

 

 

Hinweise

Sozialermäßigungen


Sozialermäßigungen

Der Stadt Kolbermoor ist es ein besonderes Anliegen, jedem Kolbermoorer Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen den Besuch der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor zu ermöglichen.

Weiterlesen

Gutscheine


Gutscheine

Für Erwachsene werden Gutscheine mit 12 oder 18 Einzelstunden zu 30 Minuten angeboten.

Weiterlesen

Quick Link