Schutzkonzept der Stadtsing-und Musikschule Kolbermoor
Das Bundeskinderschutzgesetz vom 1.1.2012 regelt den umfassenden aktiven Kinderschutz in Deutschland. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention.
Das Schutzkonzept der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor lehnt sich an §8a SGB VIII an und ist neben dem Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach §72a SGB VIII eine wichtige Säule, um dem Schutzbedürfnis der Kinder und Jugendlichen in der Stadtsing-und Musikschule Kolbermoor gerecht zu werden.