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Schutzkonzept

Schutzkonzept der Stadtsing-und Musikschule Kolbermoor 

 

Das Bundeskinderschutzgesetz vom 1.1.2012 regelt den umfassenden aktiven Kinderschutz in Deutschland. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention.

Das Schutzkonzept der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor lehnt sich an §8a SGB VIII an und ist neben dem Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach §72a SGB VIII eine wichtige Säule, um dem Schutzbedürfnis der Kinder und Jugendlichen in der Stadtsing-und Musikschule Kolbermoor gerecht zu werden.

Gebührensatzung ab 1.9.2025

Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor
(
Gebührensatzung Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor)

gültig ab 1. September 2025

Aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:

Satzung ab 1.9.2025

Satzung der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor

zuletzt geändert durch Satzung vom 26. März 2025

Die Stadt Kolbermoor erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

Ferienordnung

Pfingsten 25 10.06.2025 - 20.06.2025
Sommer 25 01.08.2025 - 15.09.2025
Herbst 25 03.11.2025 - 07.11.2025
Weihnachten 25 22.12.2025 - 06.01.2026
Fasching 26 16.02.2026 - 20.02.2026
Ostern 26 30.03.2026 - 10.04.2026
Pfingsten 26 26.05.2026 - 05.06.2026
Sommer 26 03.08.2026 - 14.09.2026
Herbst 26 02.11.2026 - 06.11.2026
Weihnachten 26 24.12.2026 - 08.01.2027
Fasching 27  08.02.2027 - 12.02.2027
 
angegeben sind immer der erste und der letzte Ferientag.

Gebühren für Gastschüler ab 1.9.25

Das sollten Sie wissen:

Alle unten aufgeführten Gebühren (gültig ab Sept. 2025) sind Jahresgebühren und werden in 6 Raten während des laufenden Schuljahres (Oktober - Dezember - Februar - April - Juni - August) abgebucht.
Das Unterrichtsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres. Es gilt die staatliche Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen in Bayern.
Belegt ein Schüler ein weiteres Instrumental-Hauptfach gilt folgende Ermäßigung: 25 % für alle zusätzlichen Instrumental-Hauptfächer.
Für Erwachsene* gilt ein Zuschlag von 10 % (Ausnahme: Gutschein)
Die Anmeldung ist erst mit Erhalt der Anmeldebestätigung rechtsgültig.
Sozialermäßigung gilt nicht für Gastschüler.

Gebühren für Schüler aus Kolbermoor ab 1.9.2025

Das sollten Sie wissen:

Alle unten aufgeführten Gebühren (gültig ab Sept. 2025) sind Jahresgebühren und werden in 6 Raten während des laufenden Schuljahres (Oktober - Dezember - Februar - April - Juni - August) abgebucht.
Belegt ein Schüler ein weiteres Instrumental-Hauptfach gilt folgende Ermäßigung: 25 % für alle zusätzlichen Instrumental-Hauptfächer.
Für Erwachsene* gilt ein Zuschlag von 10 % (Ausnahme: Gutschein)
Die Anmeldung ist erst mit Erhalt der Anmeldebestätigung rechtsgültig.
Sozialermäßigung kann nur für Kolbermoorer Schüler gewährt werden.